CDU Stadtverband Konz

Der CDA-Kreisverband Trier-Saarburg beantragt, der CDU-Kreisparteitag möge beschließen, die CDU in Bund und Land wird aufgefordert, die Initiative für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn zu ergreifen.

Der Beschluss wurde einstimmig verabschiedet

Vollzeitarbeit schützt längst nicht mehr vor Armut. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung belegt, 22 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland arbeiten im Niedriglohnbereich. Das darf es nicht weiter geben. Das widerspricht der Würde des Menschen. Jeder muss von einer Vollzeitbeschäftigung leben können, ohne ergänzende Unterstützung.

Jeder muss von einer Vollzeitbeschäftigung eine Regelaltersrente erarbeiten können, die den Lebensunterhalt ohne ergänzende Unterstützung. Dazu reicht ein Stundenlohn von 7,50 € bzw. ein Monatsverdienst von 1.300 € nicht aus. Das wurde von der Rentenversicherung errechnet. Deshalb müssen Arbeitnehmer vor Altersarmut geschützt werden !

Wie wird eine menschenwürdige Entlohnung erreicht:

Die Festlegung der untersten Entgelte durch Tarifverträge muss vorrangig sein, um Beschäftigte vor Lohndumping zu schützen. Dieser Weg eines auf Tarifvertrag beruhenden Mindestlohns ist durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz realisiert worden. Davon sind aber nur folgende Branchen erfasst:

 

Bauhauptgewerbe

Maler- u. Lackiererhandwerk

Abbruch- u. Abwrackgewerbe

Dachdeckerhandwerk

Elektrohandwerk

Gebäudereinigerhandwerk

Postdienstleistungen

Bergbauspezialarbeiten

Großwäschereien

Entsorgungswirtschaft

Wachdienste

Pflegedienste

In diesen Brachen haben die Tarifparteien die Möglichkeit, für alle in Deutschland in- und ausländischen Beschäftigten Mindeststandards zu vereinbaren. Diese werden per Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die ganze Branche festgeschrieben.

Dieser Weg ist die offizielle CDU/CSU-Politik. Leider werden dadurch aber bei weitem nicht alle Arbeitnehmer geschützt, da immer weniger Branchen durch einen Flächentarifvertrag abgedeckt sind und auf absehbare Zeit wohl auch nicht erreicht wird, wie die letzten Jahre zeigen. Deshalb fordert der CDA-Kreisverband Trier-Saarburg eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 €

In Deutschland gibt es traditionell keine Mindestlöhne, anders als in 20 der 27 EU-Staaten. Das Ablehnungsargument der Arbeitgeberverbände und weiterer Gegner ist, dass bei einem Mindestlohn Arbeitsplätze verloren gehen. Das Gegenteil beweist die Praxis in den 20 EU-Staaten, in denen es seit Jahrzehnten einen Mindestlohn gibt. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland war die Tarifautonomie gem. Art. 12 GG auch für die Arbeitgebertarifseite eine ethische Frage. Erst im letzten Jahrzehnt sehen verschiedene Arbeitgeber ihr Heil einer Entlohnung außerhalb von Tarifbindungen um damit nach Gutsherrenart heuern und feuern können zu teilweise menschenunwürdigen Entlohnungen.

Deshalb ist zum Schutz aller Arbeitnehmer zusätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn erforderlich.