CDU Stadtverband Konz

Wie steht die CDU zum Schwimmbadneubau

Beschluß vom 4.4.2008 lebt wieder auf -

Anforderungen der CDU Konz an die Neugestaltung des Hallenbades Konz

Pressemitteilung vom 7.4.2008 ist wieder Aktuell. Der Vergabeausschuss tagt am 22.4.2010: CDU Konz fordert Schwimmbadneubau am alten Standort Die Möglichkeiten einer Schwimmbadsanierung bzw. eines Schwimmbadneubaus beschäftigt die Verbandsgemeinde und die Stadt Konz schon seit vielen Jahren. Es wurden verschiedene Schwimmbäder andernorts besichtigt, Planungen und Gutachten erstellt, und nun gilt es für die kommunalen Vertreter, die Eckpfeiler der Vorgehensweise in Sachen Konzer Schwimmbad festzulegen. Aus diesem Grund trafen sich die Vertreter der CDU Stadt und der Verbandsgemeinde Konz am 04.04.2008 im Kloster Karthaus. Auf der Basis der Ergebnisse der beauftragten Gutachten wogen sie sorgfältig Pro und Contra der einzelnen Handlungsalternativen ab. Sanierungs- und Neubaumaßnahmen entsprechen sich im Wesentlichen in der Kostenkalkulation. Ein Neubau an einem neuen Standort hätte die Besonderheit, dass ein neues Grundstück mit neuen Erschließungsanlagen zur Verfügung gestellt werden müsste. Damit bliebe auch die Frage, was mit der alten Schwimmbadanlage passiert. Eine Sanierung würde einen fast vollständigen Abriss des Hallenbades erfordern. Lediglich das 25 m-Becken könnte erhalten bleiben. Dieses genügt aber ebenso wie der Kinderbereich den heutigen Standarts nicht. Die Sanierung birgt die Gefahr eines größeren Kostenrisikos (Mehrkosten) Nur ein Neubau erfüllt die heute geltenden Standards für einen modernen Schwimmbadbetrieb.

Die CDU vertritt folgende Position:

  1. Die alte Schwimmhalle, der es an den erforderlichen Voraussetzungen eines modernen Schwimmbetriebes fehlt, soll abgerissen und das Schwimmbad komplett neu errichtet werden.
  2. Das zu errichtende Hallenbad soll ein freizeitorientiertes Familienbad sein, mit: a) einem Erlebnisbereich mit einer großen Rutsche und weiteren Attraktionen, b) einem attraktiven Wasserspielgarten für Kinder, c) einem Schwimmerbereich, besonders geeignet für Schulen und Sportbetrieb. Dieser Bereich soll vom Erlebnisbereich abtrennbar sein, um so auch einen separaten Betrieb zu ermöglichen. d) einer kommunikationsorientierten Raumgestaltung.
  3. Um eine langfristige Wirtschaftlichkeit zu erreichen, soll u.a. die Wasserfläche ca. 700 qm betragen, aufgeteilt in Schwimmer-/Nichtschwimmerbereich und einen Wasserspielgarten.
  4. Der Sauna- und ggf. integrierte Wellnessbereich ist so zu dimensionieren, dass er betriebswirtschaftlich geführt werden kann. Dabei soll das private Angebot berücksichtigt werden.
  5. Neben dem Hallenbad soll ein separates Außenbecken für den Sommerbetrieb errichtet werden. Eine Entscheidung über ein Naturschwimmbecken oder ein konventionelles Becken kann wegen derzeit nicht ausreichender Kenndaten noch nicht getroffen werden.
  6. Aus wirtschaftlichen, ökologischen und energetischen Gründen soll die Energieversorgung möglichst durch ein Blockheizkraftwerk für das zu errichtende Schwimmbad und das gesamte Schulzentrum erfolgen.
Die Verbandsgemeinde soll eine entsprechende Prüfung zeitnah durchführen.