Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würde eine bedeutende finanzielle Entlastung der Bürger darstellen. Zudem bringen die Straßenausbaubeiträge erhebliches Konfliktpotential und einen großen Verwaltungsaufwand mit sich. Das beginnt beim Streit über Einmal- oder wiederkehrende Beiträge in den Kommunen, reicht über die Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Verwaltung im Hinblick auf die Höhe der Beiträge, ihre Berechtigung und die Art ihrer Berechnung bis hin zu sich häufenden Gerichtsverfahren über Anliegerbeiträge. Das alles verursacht nicht zuletzt hohe Kosten.
Ganz entscheidend ist zudem, dass bei Wegfall dieser Anliegerbeiträge der Kostendruck auf Wohneigentum gemindert wird. Das hilft insbesondere Familien mit Kindern und älteren, oft alleinstehenden Menschen mit niedrigen Renten. Zudem wird der Erwerb von (Alt)Immobilien in den Ortskernen erleichtert, wenn die Unsicherheit über zukünftig zu zahlende Ausbaubeiträge wegfällt.
Dabei ist vollkommen selbstverständlich, dass sich an der Planungs- und Entscheidungshoheit über den Ausbau der Gemeindestraßen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Gemeinden nichts ändert. Sie entscheiden wie bisher über Notwendigkeit, Zeitpunkt, Planung und Kosten des Ausbaus. Klar ist auch, dass die Gemeinden natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben dürfen.
Nach dem Modell der CDU sollen die Ausbaubeiträge – seien es Einmalbeiträge oder wiederkehrende Beiträge – künftig aus dem Landeshaushalt übernommen werden. Diese Zahlungsverpflichtung des Landes wird gesetzlich festgelegt.